🚧 Diese Webseite befindet sich im Aufbau. Inhalte und Funktionen werden in den nächsten Wochen ergänzt.
← Zurück

Teilnahmebedingungen für Freizeiten

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Freizeiten, Reisen und Veranstaltungen des CVJM Rastatt e.V.

Hinweis: Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Angaben in der jeweiligen Freizeit-Ausschreibung und im Anmeldeformular. Mit der Anmeldung werden sie anerkannt. Die konkreten Daten zu Beitrag, Terminen und Zahlung ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

Inhalt

  1. Anmeldung und Vertragsschluss
  2. Zahlungsmodalitäten
  3. Rücktritt durch die anmeldende Person
  4. Ersatzteilnehmende Person
  5. Rücktritt durch den Veranstalter
  6. Ausschluss aus verhaltensbedingten Gründen
  7. Haftung
  8. Bild- und Tonrechte
  9. Datenschutz
  10. Schlussbestimmungen

1. Anmeldung und Vertragsschluss

1.1 Die Anmeldung zu unseren Freizeiten kann online oder schriftlich per Anmeldeformular erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen.

1.2 Die anmeldende Person steht für alle Verpflichtungen der von ihr mitangemeldeten Teilnehmenden aus dem Reisevertrag wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

1.3 Mit der Anmeldung bietet die anmeldende Person dem CVJM Rastatt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (in der Regel per E-Mail) durch den CVJM Rastatt zustande.

1.4 Kein Widerrufsrecht: Wir weisen darauf hin, dass für die angebotenen Leistungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin handelt.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1 Die Höhe des Freizeitbeitrages und etwaige Anzahlungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

2.2 Sofern eine Anzahlung gefordert wird, ist diese innerhalb der genannten Frist zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens mit Erhalt des Informationsbriefes (ca. 2–4 Wochen vor Reisebeginn) fällig.

2.3 Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

3. Rücktritt durch die anmeldende Person (Stornogebühren)

3.1 Ein Rücktritt ist jederzeit vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.

3.2 Im Falle eines Rücktritts kann der CVJM Rastatt eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich wie folgt:

3.3 Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem CVJM Rastatt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Ersatzteilnehmende Person

4.1 Bis zum Reisebeginn kann eine Person gestellt werden, die anstelle der angemeldeten Person(en) teilnimmt. Dies ist nur zulässig, wenn die Ersatzperson in die gleiche Preiskategorie fällt (z. B. kein Kind statt eines Erwachsenen) und nicht bereits vorher für diese Freizeit angemeldet war.

4.2 Der CVJM Rastatt kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

5. Rücktritt durch den Veranstalter

5.1 Der CVJM Rastatt kann die Freizeit bis zu zwei Wochen vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der gezahlte Betrag wird in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

5.2 Bei Vorliegen erheblicher Gründe (z. B. Ausfall des Freizeithauses, höhere Gewalt) kann der CVJM Rastatt die Reise ebenfalls absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Ausschluss aus verhaltensbedingten Gründen

Teilnehmende, die das Miteinander der Gruppe oder die Durchführung der Freizeit nachhaltig stören oder sich den Anweisungen der Leitung widersetzen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten für die sofortige Abholung bzw. die Kosten der begleiteten Heimreise aufkommen. Eine Erstattung des Freizeitbeitrages erfolgt nicht.

7. Haftung

Die Haftung des CVJM Rastatt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Freizeitbeitrag beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8. Bild- und Tonrechte

8.1 Als Verein der Jugendarbeit dokumentieren wir unser Gemeinschaftsleben. Die teilnehmende Person bzw. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Aufnahmen, die den Charakter der Freizeit als Gemeinschaftsveranstaltung widerspiegeln (insbes. Großgruppenaufnahmen, Übersichts- und Stimmungsfotos der gesamten Gruppe oder großer Teilgruppen), erstellt und für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden dürfen.

8.2 Dies umfasst die Veröffentlichung in Printmedien (z. B. lokale Presse, Jahresberichte), auf der Vereins-Website sowie zur allgemeinen Berichterstattung auf den Social-Media-Kanälen des CVJM Rastatt.

8.3 Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich (per E-Mail oder Post) widerrufen werden.

8.4 Aufnahmen, die eine teilnehmende Person gezielt als Einzelmotiv oder in einer Kleingruppe in den Fokus rücken (Einzelporträts, Fokus-Aufnahmen), erfolgen ausschließlich auf Basis der gesonderten Einwilligung.

9. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Reiseorganisation und -durchführung sowie zur Information über künftige CVJM-Angebote gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rastatt, sofern die teilnehmende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich um Kaufleute handelt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 22.06.2026